Um das Eigenkapital von kleinen Unternehmen und Existenzgründern zu stärken hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Mikromezzaninfonds-Deutschland mit einem Volumen von 35 Mio. Euro aufgelegt. Die Mittel hierzu stammen aus dem „Europäischen Sozialfonds“ (ESF).
Mezzaninkapital ist eine Mischung aus Fremd- und Eigenkapital. Der Kapitalgeber mischt sich nicht in das tägliche Geschäft des Firmeninhabers ein, auch bekommt er keine Stimmrechte.
Zur Zielgruppe des Mikromezzaninfonds-Deutschland gehören kleine Unternehmen und Existenzgründer, insbesondere aber Unternehmen, die ausbilden, Gründer, die aus der Arbeitslosigkeit gründen, Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund. Hinzu kommen gewerblich orientierte Sozialunternehmen sowie umweltorientierte Unternehmen.
Finanziert werden können mit dem Mezzaninkapital Investitionen und Betriebsmittel. Eine Kombination mit anderen Bankfinanzierungen oder Bürgschaften z.B. der Bürgschaftsbank NRW ist möglich. Ausgeschlossen ist aber die Ablösung bestehender Bankkredite.
Insgesamt beträgt die Beteiligungshöhe bis zu 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Rückzahlung beginnt nach dem siebten Jahr in drei gleich großen Raten. Verzinst wird das Kapital mit 8%, zusätzlich wird auch eine kleine variable gewinnabhängige Vergütung fällig.
Anträge in Nordrhein-Westfalen sind an die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW, in Hessen an die MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen zu richten.