Anfang 2010 setzte sich die Bundesregierung dafür ein, die Vergabe von Mikrokrediten in Deutschland zu fördern. Diese Kredite sind insbesondere für Existenzgründer ohne finanzielle Rücklagen besonders wichtig. Ohne offizielle Angabe von Gründen kündigte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jedoch zwei Jahre vor Ablauf, nämlich zum Jahresende 2013, den Kooperationsvertrag zur Entwicklung und Gestaltung des Mikrofinanzwesens mit der GLS-Bank, die daraufhin ihrerseits alle Kooperationsverträge mit den akkreditierten Mikrofinanzinstituten kündigte. Für diese Institute, die letztendlich dafür zuständig sind, die Mikrokredite für Existenzgründer tatsächlich zur Verfügung zu stellen, ergibt sich daraus eine sehr ungewisse Zukunft.
Bereits vor der vorgezogenen Auflösung der Verträge von BMAS und GLS stellten die ständig wechselnden Rahmenbedingungen für die Mikrofinanzinstitute große Probleme dar, da eine langfristige und wirtschaftliche Planung kaum möglich war. Für ein dauerhaftes Bestehen ist ein Mindestmaß an Planungssicherheit jedoch unverzichtbar. Eben diese Planungssicherheit entfällt angesichts der vorzeitigen Vertragskündigungen nahezu völlig. Es ist deshalb fraglich, ob und wie die Mikrokreditvergabe in Zukunft weiter möglich sein wird.