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Neue Richtlinie Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) – gewerblich in Kraft getreten

Seit dem 10.07.2015 ist die neue Richtlinie für das Förderprogramm Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - gewerblich in Kraft getreten. Die Richtlinie hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2020. Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss, der insbesonders bei investiven Maßnahmen als Anreiz für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den besonders strukturschwachen Regionen des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt wird. Hierbei handelt es sich um C- und D-Fördergebiete in NRW.