Private Investoren, sogenannte „Business Angels“, sollen durch staatliche Zuschüsse seit dem 15. Mai ermutigt werden, Kapital in neue Unternehmen zu investieren. Wer mindestens 10.000 Euro (höchstens jedoch 250.000 Euro pro Jahr) investiert, erhält 20% dieser Investition vom Staat zurück. Unterm Strich bedeutet dies beispielsweise, dass ein Investor für Unternehmensanteile im Wert von 10.000 Euro tatsächlich nur 8.000 Euro bezahlen muss.
Offiziell soll der „Investitionszuschuss Wagniskapital“ dazu beitragen, die Business-Angel-Szene in Deutschland zu stärken, und somit auch die Menge an Geld, die in Startup-Unternehmen investiert wird, zu erhöhen. Der Zuschuss soll einen Anreiz schaffen, auch riskantere Investitionen zu tätigen. Im Gegensatz zu etablierten Unternehmen sind Investitionen bei Startups grundsätzlich mit einem höheren finanziellen Risiko behaftet, da noch nicht absehbar ist, ob das Unternehmen erfolgreich sein wird, und ob durch eine solche Investition ein Gewinn erzielt werden kann.
Bestimmte Geschäftsmodelle, die grundsätzlich mit geringen Risiken behaftet sind, sind deshalb von der Förderung ausgeschlossen, für sie werden diese Zuschüsse nicht gezahlt. Der Investor muss „in vollem Umfang an allen Chancen und Risiken teilnehmen“. Das bedeutet, er profitiert zwar, sofern das Unternehmen Gewinne einfährt, sollte das Unternehmen jedoch Verluste machen, so wird auch der Investor später weniger Geld für die von ihm erworbenen Anteile bekommen, da diese an Wert verlieren. Grundsätzlich muss bei diesem Modell das investierte Geld mindestens drei Jahre im Unternehmen verbleiben.
Bezuschusst wird nicht, wenn der Investor bereits vorher Anteile am Unternehmen erworben hat. Auch ein reiner Verkauf von einem Anteilseigner zu einem anderen wird nicht bezuschusst, da in diesem Fall kein zusätzliches Kapital in das Unternehmen fließt, dieses dadurch also nicht gefördert wird.
Die Kriterien für förderfähige Unternehmen sind jedoch weit gefasst. Es kann bis zu zehn Jahre alt sein, bis zu 50 Vollzeit-Mitarbeiter beschäftigen, und der Umsatz darf bis zu 10 Millionen Euro betragen. Die Maßnahme ist demnach nicht wirklich auf neugegründete Unternehmen zugeschnitten, da Neugründungen in der Regel mit wesentlich kleineren Mitarbeiter- und Umsatzzahlen erfolgen. Sofern es sich außerdem um ein Unternehmen mit Hauptsitz innerhalb der EU handelt, genügt eine einzige Filiale innerhalb von Deutschland. Daraus folgt, dass von dieser Bezuschussung nicht zwangsläufig die deutsche Wirtschaft profitiert oder Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen werden.