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Von der Leyen schafft Gründercoaching für Arbeitslose ab / Antragstellung nur noch bis 31.12.13 möglich

Das ‚‚Gründercoaching Deutschland – Gründungen aus Arbeitslosigkeit‘‘ (GCD90) dient dazu, Existenzgründer mit hochwertiger Beratung zu unterstützen, die normalerweise nur gegen hohe Gebühren zugänglich ist. Eine gezielte und qualifizierte Beratung trägt dazu bei, Fehlentscheidungen bei der Existenzgründung zu verhindern, und erhöht die Chancen, dass die neue Geschäftsidee erfolgreich und nachhaltig umgesetzt werden kann. Langfristig können so die Existenzgründer wieder in die finanzielle Selbständigkeit zurückkehren.

Trotz des großen Erfolges soll die Fördermaßnahme jedoch zum Ende des Jahres abgeschafft werden, womit die Existenzgründung für Arbeitslosengeldempfänger zusätzlich erschwert wird.
Während das GCD90 bis zu 40 Beratungsstunden zu jeweils 10% (10€) Selbstbeteiligung ermöglichte, wird es ab 2014 nur noch das „normale“ Gründercoaching geben, bei dem der Eigenanteil 50% (bzw. 25% in den Neuen Bundesländern ohne Berlin) beträgt. Dieses richtet sich bisher an etablierte Selbständige in den ersten 5 Jahren nach der Gründung, und soll auch über 2013 hinaus fortgesetzt werden.

Um die Förderung zu 10% Eigenbeteiligung noch in Anspruch nehmen zu können, muss der entsprechende Antrag vor Jahresende eingereicht und bearbeitet worden sein.