Das BPW NRW richtet sich an Personen, die einen Betrieb gründen oder zu mindestens 50% übernehmen. Dieser Zuschuss beträgt 50% (maximal jedoch 400 Euro am Tag), Existenzgründer können dabei bis zu vier Tage geltend machen. Wird ein Betrieb übernommen, können sechs Tage geltend gemacht werden. ALG II-Empfänger, Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende erhalten sogar 80% Zuschuss. Den Antrag dazu stellt der Existenzgründer in Zusammenarbeit mit einem Berater, der entweder bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH), oder einem bei der IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP) gelistet ist.
Bürgschaften können durch die Bürgschaftsbanken der Bundesländer zur Besicherung von Krediten und Avalen von mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberuflern gewährt werden. In Nordrhein-Westfalen sichert die Bürgschaftsbank z.B. 80% des Kreditbetrages bis zu einer max. Förderhöhe von 1,25 Mio. Euro ab. Hierfür wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,5% bei Bürgschaftsbewilligung, mindestens aber 400 Euro berechnet. Das laufende Entgelt der Bürgschaft beträgt 1% des verbürgten Kreditbetrags.
Um Fördermittel und Kredite für eine Existenzgründung zu erhalten, muss ein sog. Geschäfts- oder Businessplan erstellt werden, aus dem nicht nur die Geschäftsidee deutlich werden soll, sondern vor allem auch, auf welche Weise der Gründer plant, diese Idee in die Tat umzusetzen. Ein bis ins Detail sorgfältig durchdachter Businessplan ist allerdings nicht nur für eventuelle Geldgeber interessant, sondern auch als Leitfaden für den Existenzgründer selbst. Daher empfiehlt sich für die Erstellung in jedem Falle professionelle Unterstützung, beispielsweise durch einen Unternehmensberater oder das Zentrum für Mittelstandsberatung. Zwar existieren im Internet zahllose kostenlose Vorlagen zur Erstellung eines Businessplans, es ist jedoch Vorsicht geboten, da nicht alle diese Vorlagen aus seriöser Quelle stammen.
Das ESG soll u.a. dazu beitragen, Existenzgründern den Einstieg in eine selbstständige Tätigkeit zu erleichtern, und kann zusätzlich zum ALG II beantragt werden. Die Höhe des ESG wird für angehende Selbstständige individuell bemessen, wobei sowohl die Dauer der vorangegangenen Arbeitslosigkeit wie auch die Größe der Bedarfsgemeinschaft in die Berechnung mit einfließen. Es wird für maximal zwei Jahre bewilligt.
Existenzgründer und kleine Unternehmen bzw. Freiberufler innerhalb der ersten drei Jahre nach Geschäftseröffnung haben die Möglichkeit, den ERP-Gründerkredit-Startgeld in Anspruch zu nehmen. Dieser ist für kleinere Finanzierungen mit einem max. Gesamtfinanzierungsbedarf von 100.00 Euro gedacht, wobei maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel eingesetzt werden dürfen. Herauszustellende Merkmale des ERP-Gründerkredits-Startgeld sind zum einen der geringen Zinssatz, zum anderen eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80% für die durchleitende Bank.
Der ERP-Gründerkredit-Universell der KfW dient bei größeren Finanzierungsvorhaben in der Vor- oder Nachgründungsphase (bis drei Jahre nach der Existenzgründung) als Grundlage. Mit dem ERP-Gründerkredit-Universell können Vorhaben bis zu einem Kredithöchstbetrag von 10 Mio. Euro gefördert werden. Eine Stellung von zusätzlichen Sicherheiten z.B. in Form einer Bürgschaft ist in vielen Fällen erforderlich.
Durch das ERP-Kapital für Gründer der KfW-Bankengruppe erhalten Existenzgründer sowie Freiberufler und Mittelständler (innerhalb drei Jahre nach Geschäftseröffnung) Möglichkeit, eine zinsgünstige und nachrangige Finanzierung zu bekommen. Für die durchleitende Bank bietet das ERP-Kapital für Gründer eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100%, desweiteren wird das ERP-Kapital für Gründer in den ersten 10 Jahren mit Mitteln des ERP-Sondervermögens gefördert, so dass der Antragssteller nur sehr niedrige Zinsen zu zahlen hat.
Die Tragfähigkeitsbescheinigung, die für bestimmte Fördermittel vorliegen muss, kann nur von einer sog. „Fachkundigen Stelle“ ausgestellt werden. Der Existenzgründer kann sich frei für eine fachkundige Stelle entscheiden, als solche gelten u.a. die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und Fachverbände, Kreditinstitute, Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Für die Erstellung des Gutachtens können eventuell Gebühren anfallen, die wiederum unter Umständen bei Genehmigung des Fördermittels von Seiten des Kapitalgebers erstattet werden.
Die GLS Bank mit Hauptsitz in Bochum bietet dem Kunden ethisch ökologische Geldanlagen zur Finanzierung nachhaltiger Projekte und Unternehmen. Die GLS Bank feiert im jahr 2014 ihr 40-jähriges Jubiläum. Es werden Produkte für Privatpersonen, Unternehmen , Bildungseinrichtungen und Stiftungen angeboten. Die GLS Bank gehört ca. 30.000 Mitgliedern. Seit 2006 verwaltet die GLS Bank zusätzlich auch die Vergabe von Mikrokrediten gegenüber den Mikrofinanzinstituten.
Der Gründungszuschuss wird von der Bundesagentur für Arbeit angeboten. In der ersten Phase, d.h. im ersten halben Jahr, können Existenzgründer zusätzlich zum zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld weitere 300€ im Monat erhalten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. In der zweiten Phase kann die Zahlung nach Überprüfung ggf. für weitere neun Monate gewährt werden. Es ist sogar möglich, die Förderung erneut, also für eine zweite Existenzgründung, in Anspruch zu nehmen, sofern die Zahlung des letzten Förderzuschusses mindestens zwei Jahre zurückliegt. In jedem Falle muss das Gründungsvorhaben zuvor von einem Fachmann als aussichtsreich beurteilt werden.
Grundsätzlich werden bei einer Unternehmensgründung Investitionen in zwei Kategorien unterteilt: Es gibt „allgemeine Anlaufkosten“ und „Vorfinanzierungskosten für Aufträge“. Diese Kosten muss der Existenzgründer in seiner sog. Investitionsplanung als Nettokosten angeben – die Umsatzsteuer muss also vorher bereits abgezogen werden. Eine Ausnahme liegt jedoch vor, wenn von der steuerlich möglichen Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht wird. Für eine Existenzgründung ist es sehr wichtig, diese Investitionsplanung im Vorfeld richtig zu kalkulieren. Wird die zu erwartende Steuerlast falsch eingeschätzt, kann es zu einer hohen Nachforderung kommen, die schnell das finanzielle Aus für ein neugegründetes Unternehmen bedeuten kann.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet unter anderem den Zuschuss ‚Gründercoaching Deutschland‘ (GCD) an.
Beim Gründercoaching Deutschland können junge Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von max. 2.000 Euro (alte Bundesländer, Berlin und in der Region Leipzig) bzw. 3.000 Euro (neue Bundesländer mit Ausnahme Berlin und der Region Leipzig) erhalten.
Der Liquiditätsplan fasst die gesamte Planung eines Betriebes auf finanzieller Ebene zusammen, befasst sich also direkt damit, wie viel Geld nötig sein wird und wofür es ausgegeben werden soll. Ausgaben und Einnahmen werden dabei für jeden Monat einzeln dargestellt. Die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit kann somit ggf. im Voraus erkannt und nach einer Lösung gesucht werden. Es ist nicht zuletzt für die Investitionsplanung von großer Bedeutung, so zu kalkulieren, dass für die nötigen Anschaffungen bzw. Investitionen zum gegebenen Zeitpunkt auch das nötige Kapital vorhanden sein wird.
Seit 2009 ist es ebenfalls in Deutschland möglich einen Mikrokredit zu erhalten. Die GLS Bank mit Hauptsitz in Bonn verwaltet diesen Fonds und übernimmt die Verwaltung für die Mikrofinanzinstitute. In einem ersten Schritt vergeben die Mikrofinanzinstitute an bestehende Unternehmen und Existenzgründer Darlehen bis zu einer Darlehenshöhe von 10.000 Euro bei einer Laufzeit von max. 36 Monaten. Nach erfolgreicher Rückzahlung kann bei einem weiteren Mikrokredit der Darlehnbetrag auf bis zu 20.000 Euro aufgestockt werden. Für seine Unterlagen erhält der Kreditnehmer einmal jährlich von der GLS Bank einen Kontoauszug von der GLS Bank zugesendet.
Im Jahr 2013 wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Mikromezzaninfond-Deutschland mit einem Volumen von 35 Mio. Euro aufgelegt. Das Mikromezzaninkapital ist eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital und soll in erster Linie kleine Unternehmen unterstützen, um insbesondere auch weiteres Fremdkapital zu erhalten (z.B. wenn aus Sicht des Kreditinstituts eine zu geringe Eigenkapitalbasis vorhanden ist). Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro. Ansprechpartner für den Mikromezzaninfond-Deutschland sind die Beteiligungsgesellschaften der einzelnen Bundesländer.
Die NRW-Bank ist eine Förderbank. Ihr Auftrag besteht unter anderem darin, die mittelständische Wirtschaft im Land NRW zu unterstützen. Sie handelt, anders als Privatbanken, im öffentlichen Auftrag, und hat somit nicht in erster Linie die größtmögliche Vermehrung ihres eigenen Kapitals im Blick. Die NR-Bank bedient sich der vorhandenen Förderprogramme (Land, Bund, EU) und kombiniert diese mit eigenen Mitteln. Als Existenzgründer kann man ihre Leistungen in der Regel jedoch nicht direkt in Anspruch nehmen, sondern tut dies über die eigene Bank. Einzig davon ausgenommen sind Mikrodarlehen, die nicht über Kreditinstitute beantragt werden, sondern über das Startercenter NRW.
Für Existenzgründer, Freiberufler und Gewerbetreibende in Nordrhein-Westfalen steht außerdem der NRW.Bank.Universalkredit zur Verfügung. Unabhängig vom Alter des Unternehmens kann dieser über die Hausbank bei der NRW.Bank beantragt werden, muss aber zwingend einen positiven Effekt für Nordrhein-Westfalen haben. Die max. Kredithöhe beträgt 10 Mio. Euro. Bei diesem Darlehen ist es bei Unternehmen, die länger als zwei Jahre am Markt sind, auch möglich, eine Haftungsfreistellung in Höhe von 50% für die durchleitende Hausbank zu beantragen.
Durch den NRW.Bank.Gründungskredit haben Existenzgründer, Freiberufler und Gewerbetreibende bis drei Jahre nach Geschäftseröffnung In Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, ein zinsverbilligtes Darlehen zu erhalten. Die Kreditsumme darf einen Betrag von 25.000 Euro nicht unterschreiten und den Betrag von 10 Mio. Euro nicht übersteigen. Der NRW.Bank. Gründungskredit ist über die Hausbank zu beantragen. Optional kann der NRW.Bank.Gründungskredit auch mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW abgesichert werden.
Bevor eine Bank einen Kredit gewährt, wird sie immer sorgfältig die Risiken abwägen. Zur Orientierung dienen dabei die sog. Ratings. Anhand verschiedener Faktoren sollen die wirtschaftliche Lage und die zukünftige Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens bewertet und durch standardisierte Bewertungskriterien vergleichbar gemacht werden. Dabei spielen sowohl konkret vorliegende Zahlen eine Rolle, die zeigen, ob ein Unternehmen mit Gewinn oder Verlust wirtschaftet („harte Faktoren“), als auch eher schwierig in Zahlen zu beschreibende („weiche“) Faktoren, wie beispielsweise eine Einschätzung der Unternehmensstrategie oder der Kompetenz der Geschäftsleitung. Für die Bewilligung öffentlicher Fördergelder gelten dabei im Grunde dieselben Kriterien, wie für die Kreditvergabe durch eine Privatbank.
Viele Kosten können bei der Unternehmensplanung im Prinzip leicht errechnet werden, da häufig sehr allgemeine Informationen über die Höhe bei Fachverbänden, Innungen und Handelskammern erfragt werden können. Sobald Planungen und Kalkulationen jedoch individuell für einen bestimmten Existenzgründer und sein Vorhaben zugeschnitten werden sollen – und das ist grundsätzlich sinnvoll um unnötige Ausgaben zu vermeiden – empfiehlt es sich, auf den Erfahrungsschatz eines Steuer- oder Unternehmensberaters zurückzugreifen. Bereiche, bei denen sorgfältig abgewogen werden muss, sind zum Beispiel Werbemaßnahmen oder Versicherungsschutz. Für eine gute Rentabilitätsberechnung sind sehr viele Kostenfaktoren zu berücksichtigen. Sie ist besonders wichtig, da davon auszugehen ist, dass die Kosten von Beginn an gleichbleibend hoch sein werden, wohingegen die Einnahmen sich erst entwickeln müssen. Die Rentabilitätsberechnung soll unter anderem Aufschluss darüber geben, wann der sog. „Break-Even-Point“ erreicht ist: Ab wann ein Unternehmen also tatsächlich Gewinn macht und die zuvor gemachten Investitionen abbezahlt sind.
Neben dem regulären, sog. „konjunkturellen“ Kurzarbeitergeld gibt es auch das Saison-Kurzarbeitergeld. Dieses wird von der Agentur für Arbeit gewährt, wenn es saisonbedingt zu Arbeitsausfällen kommt. Dies ist beispielsweise häufig im Baugewerbe der Fall, da in den Wintermonaten, der sog. Schlechtwetterzeit, viele Arbeiten gar nicht ausgeführt werden. Durch die finanzielle Unterstützung der Arbeitnehmer in Zeiten, in denen aufgrund eines Kurzarbeitsvertrages kein Lohn gezahlt wird, sind die eingearbeiteten Arbeitnehmer daher nicht gezwungen, sich einen anderen Job zu suchen, und stehen später ihrem Betrieb wieder zur Verfügung, wovon beide Seiten (sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer) profitieren.
Für bestimmte Fördermittel, wie z. B. den Gründungszuschuss, ist eine sog. Tragfähigkeitsbescheinigung nötig. Dabei handelt es sich um ein Dokument, in dem durch eine sog. „Fachkundige Stelle“ bescheinigt wird, dass das Gründungsvorhaben erfolgversprechend ist, die Idee und die geplante Umsetzung also Hand und Fuß haben und es realistisch erscheint, dass das geplante Unternehmen sich längerfristig auf dem Markt etablieren kann. Neben einer realistischen Planung fließt auch eine Einschätzung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Existenzgründers in die Beurteilung mit ein.