Mit Hilfe des KfW-Gründercoachings optimieren Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit gleich zu Beginn: Nutzen Sie meine Kompetenz, um betriebswirtschaftliche, finanzielle und organisatorischen Fragen zu beantworten und Lösungsstrategien zu erarbeiten.

Häufig wird auf Grund der positiven Entwicklung des Unternehmens frisches Kapital z. B. für die Anschaffung neuer Maschinen benötigt. Für die Beantragung der öffentlichen Fördermittel wird in der Regel ein Businessplan benötigt, dessen Erstellung mit diesem Programm gefördert werden kann.

Wenn Ihr Unternehmer bereits gegründet ist und weniger als zwei Jahre seit der Gründung vergangen sind, sind die Fördervoraussetzungen erfüllt. Die selbständige Tätigkeit kann in Voll- oder Teilzeit ausgeübt werden.
Das Nettoberaterhonorar für Ihr Coaching darf insgesamt nicht mehr als 4.000 € betragen. Das Tageshonorar wird bis zu einer Höhe von 800 € gefördert, darüber hinaus gehende Beträge sind selbst zu tragen.

Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Sie folgende prozentualen Zuschüsse auf das Beraterhonorar:

  • 75% in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und in der Region Leipzig)
  • 50% in den alten Bundesländern, Berlin und in der Region Leipzig.

Ablauf der Antragsstellung:

  1. Antragsstellung für das KfW Gründercoaching über einen Regionalpartner, nachdem ein Unternehmensberater aus der KfW Beraterbörse ausgewählt worden ist. Dieser Unternehmensberater muss in der KfW-Beraterbörse gelistet sein und für das KfW Gründercoaching freigeschaltet sein.
  2. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids für das KfW Gründercoaching darf mit der Beratung begonnen werden.
  3. Das Beratungshonorar ist in voller Höhe durch den Unternehmer an den Unternehmensberater zu zahlen.
  4. Nach Beendigung der Beratung und Zahlung des Beratungshonorars wird das KfW Gründercoaching abgerechnet. Hierzu wird ein Schlussverwendungsnachweis erstellt, der samt weiterer Unterlagen bei der KfW eingereicht wird.
  5. Die KfW prüft die Unterlagen und zahlt den Zuschuss für das KfW Gründercoaching direkt an den Antragssteller aus, nicht an Dritte oder den Berater.

Regionalpartner für das KfW-Gründercoaching in unserer Region:

Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH
Sigefridwall 20
59494 Soest
Telefon: 02921 30-2264
Fax: 02921 30-2585
Email: susanne.bracht@kreis-soest.de
Internet: www.wfg-kreis-soest.de

Wirtschaftsförderung Arnsberg GmbH
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg
Telefon: 02931 2012227
Email: zumbusch@wfa.arnsberg.de
Internet: www.wfa-arnsberg.de

Industrie- und Handelskammer Arnsberg
Königstr. 18-20
59821 Arnsberg
Telefon: 02931 878142
Email: berude@arnsberg.ihk.de
Internet: www.ihk-arnsberg.de

Handwerkskammer Südwestfalen
Brückenplatz 1
59821 Arnsberg
Telefon: 02931 877-149
Fax: 02931 877-2459
Email: matthias.pape@hwk-suedwestfalen.de
Internet: www.hwk-suedwestfalen.de

Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH
Erwitter Straße 105
59557 Lippstadt
Telefon: 02941 270101
Email: hgebauer@cartec.de
Internet: www.wfl-lippstadt.de

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH
Steinstr. 27
59872 Meschede
Telefon: 0291 941587
Fax: 0291 941503
Email: frank.kleine-nathland@hochsauerlandkreis.de
Internet: www.wirtschaftsfoerderung-hsk.de

Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Märkische Str. 120
44141 Dortmund
Telefon: 02381 9214114
Email: h.banack@dortmund.ihk.de
Internet: www.dortmund.ihk24.de

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH
Münsterstr. 5 d (Haus 4)
59065 Hamm
Telefon: 02381 9293-402
Email: doris.ellingen@wf-hamm.de
Internet: www.wf-hamm.de

Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf mbH
Vorhelmer Str. 81
59269 Beckum
Telefon: 02521 8505-19
Email: huebscher@gfw-waf.de
Internet: www.gfw-waf.de

Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH
Friedrich-Ebert-Str. 19
59425 Unna
Telefon: 02303 272590
Email: ho@wfg-kreis-unna.de
Internet: www.wfg-kreis-unna.de